Patenschaft

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# Lebensabschnitte

Patenschaft

Paten oder Patinnen stehen dem Kind in der Taufe und darüber hinaus bei. Sie helfen dabei, dass das Kind in den christlich-evangelischen Glauben hineinwächst.

Voraussetzung ist dabei lediglich, dass die Person zur evangelischen Kirche gehört und zum Abendmahl zugelassen ist. Auch Jugendliche nach der Konfirmation sind als Taufpat*innen zugelassen.

Wenn Sie Taufpat*in werden wollen, brauchen Sie eine Patenschaftsbescheinigung, die Sie im Gemeindebüro bekommen. Den Antrag auf eine Patenschaftbescheinigung finden sie demnächst HIER>Antrag Patenbescheinigung <

Mehr Infos zur Patenschaft finden Sie auch im Taufbegleiter - oder Sie fragen unsere Pfarrer*innen!

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Evangelische Kirchengemeinde Samariter-Auferstehung

Gemeindebüro in der Auferstehungskirche, dienstags & donnerstags 14-18 Uhr, 030 426 57 91, Friedenstraße 83, 10249 Berlin

 

 

buero@ekfhn.de